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Gemarkung, Flur und Flurstück

Unter den Angaben im Grundbuch sind immer die Begriffe Gemarkung, Flur und Flurstück zu finden.

Doch worum geht es dabei genau?

Das Liegenschaftskataster unterteilt die gesamte Fläche Deutschlands in Gemarkungen, Flure und Flurstücke.

Eine Gemarkung stellt eine Flächeneinheit von mehreren Fluren und Flurstücken dar, die sich meistens direkt nebeneinander befinden z.B. Neukölln.

Innerhalb der Gemarkung werden die Flächen in sogenannte Flure unterteilt. Die Kennzeichnung erfolgt numerisch.

Ein Flurstück bildet die kleinste Grundstückseinheit im Liegenschaftskataster. Für sie besteht i.d.R. nur ein Eigentumsverhältnis. Mehrere Flurstücke können jedoch auch ein Grundstück bilden, wenn sie dem gleichen Eigentümer gehören. Flurstücke werden mit ganzen Zahlen oder Buchstaben bezeichnet.

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