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Der Gutachterausschuss

Ein Gutachterausschuss ist immer für bestimmte Städte oder Landkreise zuständig und ist ein unabhängiges Gremium aus Immobiliensachverständigen und Mitarbeitern aus Finanzbehörden.

Die Aufgaben von Gutachterausschüssen sind durch gesetzliche Vorgaben festgeschrieben (§193 BauGB).

Zu den Hauptaufgaben zählt die Durchführung von Kaufpreissammlungen, um die Verkehrsermittlungen von Immobilien zu ermitteln. Dafür sammeln die Gutachter Informationen zum entsprechenden Grundstücksmarkt und leiten aus Kaufpreisen sowie verschiedensten Einzelaspekten zur Immobilie wichtige Informationen her.

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Bodenrichtwertermittlung sowie die jährliche Erstellung von Marktberichten. Diese Berichte enthalten Informationen über die Umsätze am Grundstücksmarkt und bieten Fachleuten einen Überblick über den regionalen Grundstücksmarkt.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Gutachterausschüsse? Kontaktieren Sie uns gerne!