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Die Kapitalertragssteuer

Für private Kapitalerträge wurde zu 01.01.2009 die sogenannte Kapitalertragssteuer eingeführt.

Auch als Abgeltungssteuer oder Quellensteuer bezeichnet, dient sie für eine möglichst einheitliche Besteuerung von Zinsen, Dividenden, Versicherungen, stillen Beteiligungen und weiteres.Sie müssen nicht im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.


Erträge aus Immobilienverkäufen fallen nicht unter die Kapitalertragssteuer. 


In ihrer Funktion als Quellensteuer wird sie lediglich von der Quelle der Auszahlung, beispielsweise von der Bank, einbehalten und an das Finanzamt bezahlt. Die Kapitalertragssteuer beträgt einheitlich 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer