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Die Jahresabrechnung

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Verwalters innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört die Aufstellung einer Jahresabrechnung.
Sobald Sie ihre Immobilie verkaufen möchten, sind diese Unterlagen auch Bestandteil der notwendigen Verkaufsunterlagen. Doch worum geht es dabei genau?


Jede Immobilie verursacht Kosten. 

Eine Jahresabrechnung gilt als Kontrolle des Verwalters nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und beinhaltet alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer Abrechnungsperiode. Es gilt das sogenannte Zu- und Abflussprinzip.Fällige, aber noch nicht bezahlte Rechnungen werden beispielsweise nicht mit aufgenommen.

Nach Fertigstellung und vor Versand der Jahresabrechnung, wird ein Termin zur Rechnungsprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder gewählten Belegprüfern vereinbart.
Abschließend muss die Jahresabrechnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss genehmigt werden. Sofern ein Eigentümer eine Jahresabrechnung beanstanden möchte


Was gehört alles zur Jahresabrechnung?


Die Jahresabrechnung besteht aus einer Gesamtabrechnung sowie den Einzelabrechnungen für jeden Wohnungseigentümer

Die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben je Eigentümer erfolgt nach dem vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel. Sämtliche Einzelabrechnungen und die Jahresabrechnung müssen stets vollständig, übersichtlich und für jeden einzelnen Eigentümer auch nachvollziehbar sein.

Laut §16 II WEG ist jeder Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach dem Verhältnis seiner Anteile zu tragen.

Zu den laufenden Bewirtschaftungskosten eines Objektes gehören alle Kosten, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Straßenreinigung, Müllabfuhr oder auch Gartenpflege. Ferner gehören zu den Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage und zu den Sonderumlagen.

Die Kosten des Sondereigentums, die also nur die Eigentumswohnung eines einzelnen Eigentümers betreffen, trägt jeder Eigentümer selbst. Hierzu gehören beispielsweise die Grundsteuer, aber auch Kosten für Wasser, Strom, Öl oder Gas.


Was hat die Jahresabrechnung mit dem Wohngeld zu tun?

Die Sicherung des Kostenaufwands für das Wohnungseigentum erfolgt durch die monatliche Zahlung eines sogenannten Wohngeldes (auch als Hausgeld bezeichnet). Zu dieser Zahlung ist jeder Eigentümer im Regelfall verpflichtet.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Wirtschaftsplan einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft, der durch die Verwaltung im Voraus für das Folgejahr auf Basis der letzten Jahresabrechnung erstellt wird.

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