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Teilungserklärung

Damit Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus auch einzeln verkauft werden können, muss eine Teilungserklärung vorliegen.

Die Teilungserklärung regelt nicht nur die formelle Aufteilung eines Gebäudes, sondern auch die jeweiligen Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. Sie ist demnach eine Voraussetzung dafür, dass überhaupt einzelne Wohnungsgrundbücher eingetragen werden können.

Eine Teilungserklärung besteht immer aus einem Aufteilungsplan, einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und einer Gemeinschaftsordnung.
Während aus dem Aufteilungsplan die Aufteilung des Gebäudes samt Lage und Größe hervorgeht, bestätigt die Abgeschlossenheitsbescheinigung,  dass die einzelnen Einheiten abgeschlossen und unabhängig voneinander nutzbar sind.

Die Gemeinschaftsordnung erklärt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander.

Die Bestandteile einer Teilungserklärung müssen stets notariell beurkundet werden.