VOLLE LEISTUNG
ZUM GÜNSTIGEN PREIS


Erbschaftssteuer – alles was Sie darüber wissen müssen


Sobald Sie ein Vermögen oder eine Immobilie in Deutschland erben, sind Sie zur Zahlung einer Erbschaftssteuer verpflichtet.
Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Geregelt ist die Erbschaftssteuer im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Sie richtet sich immer nach der konkreten Höhe, die ein Erbe erhält und nicht nach der Höhe des gesamten Nachlasses und zählt zu den sogenannten Landessteuern.

Durch verschiedene Freibetragsregelungen ist in den meisten Fällen jedoch keine Steuer zu zahlen.
Grundsätzlich gilt immer: je enger die verwandtschaftliche Beziehung zwischen den einzelnen Personen ist, desto geringer ist der Steuerbetrag.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, auf welchen Anteil eines Erbes keine Steuer gezahlt werden muss.


Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

Steuerklasse

Ehegatten, Lebenspartner

500.000 €

I

Kinder, Enkelkinder (wenn die Eltern nicht mehr leben), Stiefkinder, Adoptivkinder

400.000 €

I

Enkelkinder

200.000 €

I

Eltern, Großeltern, Urenkel

100.000 €

I

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern etc.

20.000 €

II

Nicht verwandte Erben

20.000 €

III

Quelle: Steuertipps.de

Ob und wie viel Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, ist von dem aktuellen Steuersatz abhängig. 


Erbschaft bis

Steuersatz Steuerklasse I

Steuersatz Steuerklasse II

Steuersatz Steuerklasse III

75.000 €

7 %

15 %

30 %

300.000 €

11 %

20 %

30 %

600.000 €

15 %

25 %

30 %

6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

26.000.000 €

23 %

40 %

50 %

über 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Wir zeigen Ihnen das an einem Beispiel:

Ein Haus mit einem Verkehrswert von 650.000 € wird an an ein Kind vererbt. 

Das Kind hat einen Freibetrag von 400.000 €, d.h. es muss auf 250.000 € Erbschaftssteuer zahlen mit einem Steuersatz von 11 %.
Die zu zahlende Erbschaftssteuer beträgt demnach 27.500 €.


Bei der Schenkung von Immobilien greifen die gleichen Freibetragsregelungen. Der einzige Unterschied liegt in der Steuerklassen-Einstufung.


Steuerfrei bleiben:

  • Grundbesitze, die von öffentlichem Interesse sind oder dem wohltätigen Zwecke dienen
  • Gelegenheitsgeschenke
  • Hausrat


Die Basis für die Berechnung der Erbschaftssteuer bildet die Bewertung der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Sie kennen nicht den Wert Ihrer Immobilie? Bei Jennifer Klix Immobilien erhalten Sie eine unverbindliche und kostenfreie Onlinebewertung

Nutzen Sie dafür gerne unser Online Bewertungstool auf unserer Homepage.


Was geschieht bei einer Erbengemeinschaft?

Erbt man innerhalb einer Erbengemeinschaft, entscheidet das zuständige Finanzamt wer für die Zahlung der Erbschaftssteuer zuständig ist. In einem solchen Fall können auch diejenigen zur Zahlung verpflichtet werden, die generell gar nicht steuerpflichtig sind. 

Eine entsprechende Beratung durch einen Rechtsbeistand ist in solchen Fällen von großem Vorteil.



Sonderregelungen bei Haus und Wohnung


Sobald Sie Erbe eines Hauses oder einer Wohnung sind, gelten einige Sonderregelungen bei der Erbschaftssteuer:

Vererbung von Mietimmobilien

Mietimmobilien werden nur zu 90 % ihres Wertes berücksichtigt.

Vererbung von selbstbewohnten Immobilien

Selbstbewohnte Immobilien können nur unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden. Selbst wenn Ehegatten oder Kinder in der Immobilie wohnen bleiben ist die Voraussetzung, dass sie mindestens 10 Jahre bereits diese Immobilie bewohnt haben oder noch 10 Jahre in der Immobilie wohnen bleiben.

Zusätzlich darf die Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung nicht über 200 Quadratmeter betragen.


Sie wollen ihre geerbte Immobilie verkaufen? Bei Jennifer Klix Immobilien erhalten Sie ganz einfach und unkompliziert einen erfahrenen und günstigen Makler in Ihrer Nähe. Kontaktieren Sie uns gerne! *


* Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen können und daher alle Angaben in diesem Ratgeberartikel ohne Gewähr sind. Wir empfehlen daher für die korrekte Berechnung der Erbschaftssteuer oder die Möglichkeit der Steuerersparnis einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.