Lebenslanges Wohnrecht im Rahmen der Immobilienverrentung
Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?
Ohne selbst Eigentümer zu sein, stellt das lebenslange Wohnrecht eine Absicherung im Grundbuch für den Berechtigten dar, die betroffene Immobilie sein ganzes Leben lang selbst zu bewohnen. Dieses Recht erlischt erst mit Ableben des Berechtigten.
Was beinhaltet das lebenslange Wohnrecht?
Als im Grundbuch eingetragene beschränkt persönliche Dienstbarkeit, regelt das lebenslange Wohnrecht das Verhältnis des Berechtigten zum Grundstück. Dieses Recht gilt auch über den Verkauf hinaus.
In der Regel ist dieses Wohnrecht unentgeltlich. Lediglich die Kosten, die nicht durch die Immobilie selbst entstehen (z.B. Strom- und Heizkosten) sind vom Berechtigten zu tragen.
Da es sich um eine persönliche Dienstbarkeit handelt, gilt die Berechtigung nur für eine Person und kann weder übertragen noch vererbt werden. Sie endet daher erst mit dem Tod des Berechtigten oder mit dem Eintreten eines zuvor vereinbarten Termins oder Ereignisses.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem befristeten und einem lebenslangen Wohnrecht?
Bezogen auf die Dauer gibt es zwei verschiedene Varianten des Wohnrechts:
Dauer | Kosten | |
Befristetes Wohnrecht | Endet mit Zeitablauf oder Eintreten eines bestimmten Ereignisses | Entgeltlich (z.B. monatliche Zahlungen) |
Lebenslanges Wohnrecht | Endet mit Tod des Berechtigten | Unentgeltlich |
Auch der Verzicht des Berechtigten oder die Unbewohnbarkeit einer Immobilie können Gründe für das Erlöschen eines Wohnrechts sein. Da der Berechtigte in diesem Fall auch auf einen geldwerten Vorteil verzichtet, kann er eine Entschädigung seitens des Eigentümers verlangen.
Was gibt es für Voraussetzungen für die Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts?
Prinzipiell bedarf es einer
- Notariellen Beurkundung sowie
- Einer Eintragung im Grundbuch
Eingetragen im Grundbuch wird der Wohnungsberechtigte. Dies können auch mehrere Personen sein, z.B. Ehepartner.
Zusätzlich zum Vertrag bedarf es einer wirksamen Bestellung des lebenslangen Wohnrechts.
Haben Sie noch Fragen zum Thema lebenslanges Wohnrecht? Kontaktieren Sie uns gerne!