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Das Hausgeld


Beim Kauf einer Immobilie, insbesondere einer Eigentumswohnung, sollten Sie nicht nur auf den Kaufpreis achten. Auch das Hausgeld zählt zu einer der wichtigsten Kostenfaktoren. Worum es dabei genau geht, wie das Hausgeld berechnet wird und mit welchen Kosten Sie als Eigentümer rechnen müssen, haben wir in unserem Artikel kurz für Sie zusammengefasst.

Was ist das Hausgeld?

Beim Hausgeld handelt es sich um eine Vorauszahlung, die jeder Eigentümer einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit monatlich an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen muss.
Zum Ende des Jahres erfolgt eine Hausgeldabrechnung der gezahlten Beträge, die ermittelt, ob das Hausgeld zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurde. Sofern es zu hoch angesetzt wurde, erfolgt eine Rückzahlung. Man kann das Hausgeld daher auch als eine Art Nebenkostenvorauszahlung sehen.

Was gehört alles zum Hausgeld?

Das Hausgeld ist im Allgemeinen für die Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Geregelt werden die Hausgeldzahlungen der Eigentümer im Wohnungseigentumsgesetz (§28 Abs. 2 und 3).

Wesentliche Bestandteile:

  • Betriebskosten für Müllentsorgung
  • Wasser
  • Hausstrom
  • Versicherungen (alle außer Hausrat)
  • Hausmeister
  • Treppenhauspflege
  • Gartenpflege
  • Heizkosten bei Zentralheizungen
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklage


Bei der Höhe des zu zahlenden Hausgeldes, ist der entsprechende Miteigentumsanteil entscheidend. Je nach Wohnungsgröße werden diese Miteigentumsanteile festgelegt und in der Teilungserklärung niedergeschrieben.

In einigen Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt die Verteilung auch nach Wohneinheiten, Wohnungsgröße oder nach Verbrauch. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie sich ausreichend über die in Ihrer Eigentümergemeinschaft gewählten Verteilungsform bzw. den Verteilerschlüssel informieren. Angaben hierzu finden Sie im aktuell gültigen Wirtschaftsplan. Auch die letzte Hausgeldabrechnung und die Teilungserklärung sollten Sie bei einem Kauf einsehen.


Mit welchen Kosten müssen Sie als Eigentümer einer Wohnimmobilie rechnen?

Das Hausgeld basiert auf einem durch die Verwaltung aufgestellten Wirtschaftsplan, der sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft enthält.

Neben dem Hausgeld wird auch eine sogenannte Instandhaltungsrücklage festgelegt, bei der die Kosten für zukünftige Instandsetzungen oder Modernisierungen der Immobilie kalkuliert werden.

Je nach Ausstattung und Größe der Immobilie beträgt das Hausgeld monatlich zwischen 2,50 € und 4,50 € pro Quadratmeter. Für die WEG-Verwaltung kommen des Weiteren zwischen 20,00 € und 30,00 € monatlich hinzu.

Im Rahmen des Kaufprozesses einer Immobilie können Sie diese Zahlen aus den letzten Wirtschaftsplänen sowie Hausgeldabrechnungen entnehmen und prüfen.

Generell gilt: Die Höhe der monatlichen Kosten hängt immer von den Faktoren Baujahr, Ort, Lage, Größe, Ausstattung und Instandhaltungsbedarf ab.

Insbesondere der Instandhaltungsbedarf ist hierbei entscheidend. Bei einem Neubau ist die Wahrscheinlichkeit, dass größere Modernisierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, geringer als bei einem Altbau. So wird die Höhe der monatlich abzuführenden Instandhaltungsrücklage erst einmal geringer ausfallen, als in einem Altbau, wo in Kürze eventuell größere Maßnahmen, wie eine Strangsanierung geplant werden müssen.
Auch die Ausstattung des Gebäudes mit einer Tiefgarage, einem Aufzug oder einer gemeinschaftlichen großen Außenanlage erhöhen das Hausgeld.

Wie wird das Hausgeld gezahlt?

Gezahlt wird das Hausgeld monatlich, abgerechnet wird aber jährlich. Die Höhe des Hausgeldes wird auf Basis des jährlich erstellten Wirtschaftsplans der Wohnungseigentümergemeinschaft berechnet. Dieser Wirtschaftsplan enthält sämtliche Angaben über Ausgaben und Kosten, welche im kommenden Jahr auf die WEG zukommen.
Die Verwaltung ist dazu verpflichtet eine genaue Aufschlüsselung der Abrechnung zukommen zu lassen.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Hausgeldes besteht auch dann, wenn die betroffene Immobilie unbewohnt ist. Das einmal festgelegte Hausgeld aus dem Wirtschaftsplan ist stets in voller Höhe zu zahlen (§16 WEG).


Welche Sonderregelungen ergeben sich für sich bei vermieteten Wohnungen?

Für Sie als Vermieter/in ist es wichtig zu wissen, dass ein Teil des Hausgeldes auf Ihre Mieter umlagefähig ist. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des gezahlten Hausgeldes mit der monatlich gezahlten Miete bzw. den Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen Ihres Mieters verrechnen können. Es sind jedoch nicht alle Kosten umlagefähig:

Umlagefähige Kosten:

  • Betriebskosten für Wasser, Müllentsorgung, Spielplätze oder die allgemeine Pflege der Außenanlagen
  • Heizkosten
  • Stromkosten für das Treppenhaus, Fahrstuhl o.ä.
  • Versicherungen die das Wohngebäude betreffen
  • Hausmeisterkosten

Nicht umlagefähige Kosten:

  • Instandhaltungsrücklage
  • Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen
  • Hausverwaltungskosten


Haben Sie weitere Fragen zum Thema Hausgeld? Kontaktieren Sie uns gerne!