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Grundschuldbestellung

Durch eine Grundschuldbestellung bestätigt ein Eigentümer einer Immobilie, dass eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird.

Die Bestellung der Grundschuld kann nur über einen Notar erfolgen, welcher die dafür erforderlichen Unterlagen an das verantwortliche Grundbuchamt weiterleitet.
Die Kosten, die bei einer solchen notariellen Beurkundung entstehen, werden in der Regel vom Eigentümer bzw. dem Darlehensnehmer gezahlt.
Je nach eingetragener Summe und entsprechender Gebührenordnung der Notare, können diese unterschiedlich hoch ausfallen.

Doch was enthält eine Grundschuldbestellung?

Neben Flurstücksnummer sowie Angaben zum Grundstück und den einzelnen Eigentümern, enthält eine Grundschuldbestellung auch eine entsprechende Vollstreckung- und Unterwerfungsklausel. Mit dieser Klausel stimmen die Eigentümer zu, dass die entsprechende Bank die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwerten darf, sofern der Darlehensnehmer seinen Pflichten aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen kann.